Die Herausgeber der Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft wollen die Herausforderungen annehmen, die in einer durch immer weiter zunehmende Globalisierung und multimediale Vernetzung gekennzeichneten Welt auch und gerade an das Strafrecht herangetragen werden. Neben dem nationalen Strafrecht soll dabei u.a. insbesondere die „Europäisierung des Strafrechts“ und das Völkerstrafrecht, aber auch (rein) ausländisches Strafrecht in den Blick genommen werden. Als modernes Medium stellt das Internet hierbei eine Fülle von Möglichkeiten zur Verfügung, die das traditionelle Printmedium naturgemäß nicht bieten kann.
So soll die Zeitschrift insbesondere Raum geben für - auch längere - wissenschaftliche Aufsätze zum Deutschen und Internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht. Die mittlerweile üblichen langen Wartezeiten bis zur Veröffentlichung entfallen hierbei grundsätzlich ebenso wie die häufig anzutreffende Unmöglichkeit, einen (neuen) wissenschaftlichen Gedanken auf größerem Raum zu entwickeln, ohne sogleich eine, meist finanziell unrentable selbständige Veröffentlichung anstreben zu müssen.
Die Herausgeber wollen daher mit der Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft ein kostenloses Medium zur Verfügung stellen, das die Vorteile der Internetpräsenz nutzt. Die Zeitschrift erscheint als reine online-Zeitschrift. Der Benutzer kann bequem entweder die gesamte Ausgabe oder auch nur einzelne Beiträge abrufen (und bei Bedarf ausdrucken). Über die Ablage älterer Ausgaben im online-Archiv wird der jederzeitige Zugriff auf alle jemals erschienenen Beiträge gewährleistet. Die pdf-Ausgabe ist lesefreundlich gestaltet, sie erlaubt eine seitengenaue Zitierung wie jedes traditionelle Printmedium auch (Zitiervorschlag: Herzberg, ZfIStw 3/2022, 253).
Es werden Aufsätze, Urteilsanmerkungen und Buchrezensionen in deutscher, spanischer oder englischer Sprache veröffentlicht (Autoren finden
hier nähere Hinweise). Mit dem Angebot zur Publikation räumt die Autorin bzw. der Autor dem Schriftleiter das ausschließliche Nutzungsrecht ein. Eine Vergütung wird der Autorin bzw. dem Autor nicht gezahlt.
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